DGUV-Prüfung

Für einen langfristigen Erhalt Ihrer Einrichtungen

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HAFTUNGSAUSSCHLUSS OHNE DGUV-V3-PRÜFUNG

Ohne DGUV-V3-Prüfung schließen Versicherungen eine Haftung aus, die durch einen Brand verursacht wurde, der von einem nicht geprüften Elektrogerät ausging. Die Berufsgenossenschaften schließen diese ebenfalls aus, wenn Personen durch eine ungeprüfte Anlage oder ein ungeprüftes Gerät, wie z. B. eine Kaffeemaschine, dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen. Auch deshalb sollte man die DGUV-V3-Prüfung in jedem Fall durchführen lassen.

Diese Unfallverhütungsvorschriften sind unbedingt einzuhalten. Bei Verstößen können die betroffenen Betriebe zivilrechtlich belangt werden. Nur der Nachweis einer ordnungsgemäß durchgeführten DGUV-Prüfung, deren Kosten weitaus geringer sind als jene in einem Schadensfall, entbindet von der Haftung.

DGUV V3

In jedem Betrieb ist die Prüfung aller Elektrogeräte und Elektroanlagen nach BGV A3 (vormals BGV A2 bzw. VBG 4) seit dem 1. April 1979 Pflicht. Diese Prüfungen der Geräte und Anlagen finden heute auf Grundlage der DGUV Vorschrift 3 sowie der Berufsgenossenschaften (BGR 500) statt und schützen Sie vor durch defekte Betriebsmittel verursachten Unfällen und damit vor wirtschaftlichem Schaden.

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