Probenentnahme

Ein zuverlässiger Schutz

PROBENENTNAHME
PROBE, UNTERSUCHUNG UND AUSWERTUNG

Ihre Probe wird in unserem akkreditierten Labor ausgewertet und genauestens auf das Vorhandensein von möglichen Keimen, Legionellen und Bakterien geprüft. Ganz wesentlich für ein relevantes Ergebnis ist dabei die fachgerechte Probenahme, die nach speziellen Vorgaben erfolgt und im Deutschen Einheitsverfahren zur Untersuchung auf Einhaltung der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) definiert wurde sowie in DIN 38411 Teil 1 bzw. DIN 38402-ff beschrieben ist.

Im Vorfeld der Entnahme müssen alle mit dem Trinkwasser in Berührung kommenden Elemente durch Abflammen des Entnahmeröhrchens desinfiziert werden, um eine Verfälschung des Ergebnisses auszuschließen. Die fachgerechte Durchführung einer Probenahme ist zudem nur mit geeigneten Probeentnahmeventilen möglich.

Kontrollen der chemischen und mikrobiologischen Wasserbeschaffenheit nach dem Arbeitsblatt W551 des Deutschen Vereines des Gas- und Wasserfaches sind in öffentlichen Gebäuden regelmäßig vorgeschrieben. Für die fachgerechte Probeentnahme müssen jeweils spezielle Armaturen (Entnahmeventile) installiert sein, die bei weitverzweigten Installationen idealerweise bereits im Bereich der Kellerverteil- und Steigleitungen eingeplant werden. Darüber hinaus sollten auch an den Stockwerksverteilungen entsprechende Entnahmestellen angeordnet werden.

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Die meisten Verfälschungen der Wasserproben treten bei der Entnahme selbst auf. Deshalb ist es wichtig, dafür geeignete Ventile zu installieren und diese für den Vorgang zu verwenden, wobei die aufsteckbare Betätigungseinheit der Ventile aus Rotguss besteht und beflammbar bzw. für die Sterilisation im Autoklav geeignet ist. Sie darf jeweils nur ein einziges Mal für den Entnahmevorgang verwendet werden. Nur so ist eine Beprobung unter labornahen Bedingungen möglich und die Verfälschung der Parameter durch äußere Faktoren ausgeschlossen.

Um im Bedarfsfall Kontaminationen exakt lokalisieren zu können, ist es wesentlich, die Entnahmestellen sinnvoll im Objekt zu verteilen. Diesbezügliche Informationen sind unter DVGW W 551, Punkt 5 und in der DIN EN 806-5 (Betrieb und Wartung) zu finden.

ARBEITSSCHRITTE BEI DER PROBENENTNAHME

KALTWASSER

  • Übergabestelle in jedem einzelnen Gebäude
  • Außenzapfstellen
  • Stellen unzureichender Durchströmung

WARMWASSER – ORIENTIERENDE UNTERSUCHUNG

  • Austritt bei Trinkwassererwärmern (TWE)
  • Eintritt des Zirkulationsrücklaufes bei TWE
  • Jeder Steigestrang, möglichst weit entfernt vom zentralen TWE

WARMWASSER – WEITERGEHENDE UNTERSUCHUNG

  • Austritt bei TWE
  • Eintritt des Zirkulationsrücklaufes bei TWE
  • Jeder Zirkulationsstrang
  • Jeder Steigestrang
  • Einzelne Stockwerksleitungen
  • Leitungsteile, die stagnierendes Wasser führen (Be- und Entlüftungsleitungen bei Sammelsicherungen, Membranausdehnungsgefäße, selten benutzte Entnahmestellen)
  • Bauteile eines Probenentnahmeventils

ARBEITSSCHRITTE BEI DER PROBENENTNAHME

  • Schutzkappe des Entnahmeventils entfernen und durch Beflammen für die Probenentnahme vorbereiten
  • Betätigungseinheit auf das Entnahmeventil stecken und in der Endposition mit Federbügel sichern
  • Probe durch Öffnen des Handrades der Betätigungseinheit entnehmen
  • Nach der Probenahme Handrad schließen, Federbügel entsichern und die Betätigungseinheit abziehen
  • Betätigungseinheit möglichst sofort sterilisieren und bis zur erneuten Verwendung unter Laborbedingungen steril aufbewahren
  • Entnahmeventil bis zur nächsten Probenahme mit Kunststoffkappe verschließen
 

Nach der labortechnischen Auswertung Ihrer Proben erhalten Sie einen kompletten Bericht sowie im Falle von Abweichungen detaillierte Vorgaben, um die hygienische Grundlage wiederherzustellen.

Zur Überprüfung der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen werden Bakteriennachweise mithilfe geeigneter Keimträgermaterialien, wie Abdruckplatten, Abstrichtupfer etc., vorgenommen. So sichern wir höchste Hygiene- und Qualitätsstandards!

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PROBENAHME FÜR KRANKENHAUSHYGIENE

Das medizinische Umfeld stellt naturgemäß einen extrem relevanten Bereich für hygienische Maßnahmen dar. Umso wichtiger sind der Nachweis und die Eliminierung von Erregern in der patientennahen und patientenfernen Umgebung. Dazu gehören zunächst einmal die routinemäßigen Überprüfungen von Gegenständen und Umgebungsflächen in Risikobereichen (OP-Säle, Intensivstationen). Zur Kontrolle der Desinfektion gibt es aufgrund von fehlenden Bewertungskriterien unterschiedliche Sichtweisen, jedoch sieht man eine zeitnahe Überwachung des Infektionsgeschehens hier als effektives Instrument an. Idealerweise werden beide Methoden praktiziert, die sich gegenseitig ergänzen.

Es werden jedoch – neben der Überprüfung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen von Flächen und Gegenständen – noch weitere mikrobiologische Umgebungsuntersuchungen zu den folgenden Zwecken durchgeführt:

  • Zu Schulungszwecken oder aus didaktischen Erwägungen zur Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen
  • Als unangemeldete Kontrolluntersuchung zur Prüfung der Händedesinfektion
  • Bei einem Ausbruchsgeschehen, wenn exogene Quellen vermutet werden
  • Zum Nachweis von Veränderungen nach durchgeführten Maßnahmen
 

Aktuell existieren keine einheitlichen Bewertungskriterien hinsichtlich der Ergebnisse von Umgebungsuntersuchungen von Oberflächen. Einzige Ausnahme: die empfohlenen Grenzwerte im Rahmen der Arzneimittel-Herstellung im GMP-Bereich (Good Manufacturing Practice).

Die im dazugehörigen GMP-Leitfaden einer guten Herstellungspraxis für pharmazeutische Produkte empfohlenen Keimzahlen werden für Risikobereiche, wie OP-Abteilungen oder Transplantations- und Intensivstationen, mit folgenden Richtwerten angegeben: Unter Berücksichtigung der überprüften Flächen und Gegenstände beträgt der diesbezügliche Rahmen 10 bis maximal 20–25 koloniebildende Einheiten (KBE) auf 24 cm².

Somit kann als Orientierungshilfe in puncto Kontaminationsgrad z. B. für OP-Abteilungen die folgende Keimzahlangabe genannt werden.

KEIMNACHWEISE FÜR DIE KRANKENHAUSHYGIENE IN KBE / 24 CM² – ORIENTIERENDE BEWERTUNG

sehr vereinzelt | 1–3 | unbedenklich

vereinzelt | 4–9 | unbedenklich

mäßig | 10–24 | bedenklich

reichlich | > 25 | zu beanstanden

Dieser Wert ist allerdings nur bei einem aus hygienisch-bakteriologischer Sicht unbedenklichen Keimspektrum relevant. Dazu gehören etwa koagulase-negative Staphylokokken, apathogene, aerobe Sporenbildner oder Mikrokokken. Sonstige Erreger von nosokomialen Infektionen (Enterobacteriaceae, Nonfermenter, Enterokokken, hämolysierende Streptokokken, Staphylococcus aureus o. Ä.) dürfen nicht nachgewiesen werden!

WEITERE INTERPRETATIONSHILFEN FÜR DEN KEIMNACHWEIS

In Betriebsstätten des Lebensmittelbereiches gelten selbstredend andere Richtlinien, die in der DIN 10516 festgehalten sind. Sie beschreibt Durchführungsanweisungen sowie mikrobiologische Grenzwerte auf Flächen nach der Reinigung und Desinfektion. Hier gelten Keimzahlen bis 100 KBE/100 cm² (dies entspricht 25 KBE/RODAC-Platte) als tolerabel. Enterobacteriaceae dürfen hier ebenfalls nicht nachweisbar sein (0 KBE/100 cm²).

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Für die Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen gilt die VDI-Richtlinie 6020, in der sowohl Probenentnahmestellen zur orientierenden mikrobiologischen Prüfung von luftberührenden Flächen als auch Bewertungshilfen genannt werden:

„Für mikrobielle Beprobungen kommen in erster Linie solche Bereiche infrage, an denen eine mikrobielle Besiedlung leicht möglich ist, wie z. B. Schalldämpfer, Wärmeüberträger, Kondensatwannen, Tropfenabscheider, Befeuchterkammern.“